Änderungen durch die neue PSA Verordnung 2016/425

Jan 23, 2018

Änderungen durch die neue PSA Verordnung 2016/425

Jan 23, 2018

Was ist PSA eigentlich?

PSA steht als Abkürzung für Persönliche Schutzausrüstung, welche benötigt wird, wenn Arbeiten oder Tätigkeiten zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen könnten und nicht durch andere Maßnahmen verhindert werden können.

Doch wen betrifft die neue PSA Verordnung?

Die neue PSA Verordnung 2016/425 muss ab dem 21. April 2018 angewendet werden, und löst die vorangegangene PSA Verordnung 89/686/EWG ab. Die neue Verordnung weist einige wesentliche Änderungen auf, diese ergeben sich vor allem aus einer veränderten Einstufung von Produkten in den vorhandenen PSA Kategorien.

Es gibt drei Kategorien mit unterschiedlichen Prüfanforderungen. Dabei fallen Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder PSA zum Schutz gegen Schnittverletzungen durch Kettensägen zukünftig neu unter die PSA-Kategorie III. Das hat zur Folge, dass sie einer Produktionskontrolle durch eine zertifizierte Stelle unterliegen. Hierdurch entstehen neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz in allen relevanten Unternehmen. Zukünftig ist es auch nötig, das Mitarbeiter praktische Unterweisungen für Kategorie III PSA-Produkte erhalten.

Doch auch Hersteller müssen sich künftig auf einige Änderungen einstellen, so müssen Konformitätserklärungen künftig jedem einzelnen Produkt beigefügt werden und nicht wie früher nur „auf Verlangen“ herausgegeben werden. Die Erklärung dient der Bestätigung der Anforderungen der neuen Verordnung. Ihre eingesetzte Software muss in der Lage sein, diese neuen Anforderungen abbilden zu können.
Die neue Verordnung ist umfassender als zuvor und nimmt künftig alle Wirtschaftsakteure in die Verantwortung. Das stellt vor allem für PSA-Händler und Importeure einen Mehraufwand an Dokumentation und Verwaltung dar, welche sich über eine auf Ihre Branche zugeschnittenen Software  auf ein Minimum reduzieren lässt. Denn ab April stehen Sie in der Verantwortung ihre Artikel zusätzlich auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen prüfen müssen und sich vergewissern müssen das benötigte Bescheinigungen vorliegen.

Die neue PSA Verordnung sieht zudem eine Befristung der Zertifikate vor, ein Hersteller ist somit nach spätestens 5 Jahren gezwungen, sein Produkt zu prüfen und mitzuteilen, dass sich entweder nichts an seinem Produkt geändert hat, oder aber Änderungen unabhängig überprüfen lassen.
Wichtig: 2 Jahre nach Inkrafttreten der neuen PSA Verordnung wird die alte 89/686/EWG aufgehoben. Daraus ergibt sich für einige Bereiche ein stichgenauer Übergang, den Sie als einen Wettbewerbsvorteil nutzen können. Wie berichtet, bedeutet diese Verordnung für Arbeitsschutzhändler und auch Hersteller einen organisatorischen und technischen Mehraufwand. Softwarelösungen unterstützen Sie, die neuen Anforderungen, auch im Zuge des digitalen Wandels, umzusetzen und daraus neue Wettbewerbsvorteile zu gewinnen.

 

Quellen: http://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2016/quartal_2/details_q2_128142.jsp
http://www.dguv.de/ifa/fachinfos/persoenliche-schutzausruestungen-(psa)/         index.jsp
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