2023 ist das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, entlang der gesamten Lieferkette auf die Einhaltung ethischer Standards zu achten. Seit Anfang 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen – und indirekt sind ebenso weite Teile des Mittelstands betroffen. Dadurch rückt plötzlich eine Reihe von Aufgaben auf die Agenda, mit denen sich viele Betriebe bis dato noch nie beschäftigt haben. Bei deren Bewältigung kann es sich auszahlen, auf die Chancen der Digitalisierung zu setzen.
Im Lieferkettengesetz ist sehr genau geregelt, was die betroffenen Unternehmen tun müssen, um die Durchsetzung von Menschenrechten bei Zuliefer- und Partnerbetrieben zu ermöglichen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, gilt seit 2024 für alle deutschen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Inland. Dies gilt, wenn Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßiger Sitz in Deutschland liegen. Direkt betroffen sind damit rund 4.800 Betriebe; daneben aber auch Unternehmen mit Zweigniederlassungen in Deutschland sowie unmittelbare Zulieferer vor oder nach dem betroffenen Unternehmen. Indirekt greifen LkSG-Maßnahmen auch für KMU, die Geschäftsverbindungen mit größeren Unternehmen pflegen: Für sie gelten teilweise vertragliche Pflichten, die dem Lieferkettengesetzt nahekommen. Mit der Einführung des Lieferkettengesetzes sollen Umwelt- und Menschenrechtsstandards innerhalb der Wertschöpfungskette berücksichtigt werden. Gegen Ausbeutung, Umweltverschmutzung oder Kinderarbeit müssen Unternehmen auch dann vorgehen, wenn mehrere Subunternehmen dazwischenstehen. Bei Nichteinhaltung von einzelnen oder mehreren Pflichten drohen Strafen von bis zu 800.000 Euro sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und die Rückforderung von Fördermitteln.
Zunächst klingt jedes dieser Maßnahmenpakete nach einer großen Herausforderung. Schon sämtliche Partner*innen der Lieferkette aus Inland, EU und Ausland zu benennen und zu bewerten, bereitet manchen Verantwortlichen schlaflose Nächte. Ein echter Gamechanger ist an dieser Stelle eine gute Datenstruktur: Liegen Informationen zu Lieferant*innen in einheitlicher digitaler Form vor, erleichtert das viele der geforderten Aufgaben. Das beginnt beim Risikomanagement, bei dem Bewertungen und Zertifikate in bestehende Datensätze eingefügt werden können. Auch eine Grundsatzerklärung lässt sich leichter verfassen, wenn auswertbare Daten vorliegen.
Bestes Beispiel für die Software-gestützte Umsetzung der LkSG-Pflichten sind ERP-Systeme. Im Großhandel etwa kommt TRADE.connect zum Einsatz, eine Lösung auf Basis von Microsoft Dynamics 365 Business Central, bei der ein besonderer Fokus auf der Supply Chain liegt. Hiermit fällt es besonders leicht, Informationen zu internationalen Zulieferbetrieben zu verwalten, zu aktualisieren und auszuwerten. Die ERP-Software wird somit zum wesentlichen Teil der Präventionsmaßnahmen, denn beim Beschaffungsprozess lässt sich leicht überblicken, ob aktuelle Zertifikate oder Meldungen vorliegen. Die Möglichkeit, Daten zu Partner- und Zulieferbetrieben in Echtzeit auszuwerten und zu visualisieren, erleichtert zudem die vorgeschriebene Dokumentation. Was also zunächst nach viel händischem Aufwand klingt, lässt sich dank spezialisierten Lösungen wie TRADE.connect radikal beschleunigen und teilweise sogar automatisieren.
Auch für Nutzer*innen von Microsoft Dynamics 365 Business Central ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, die Aufgaben rund um das Lieferkettengesetz softwaregestützt zu vereinfachen. Zum Beispiel lassen sich in Verbindung mit Power BI spezielle Dashboards und Reports erzeugen oder Microsoft Forms ein simples Meldewesen implementieren. Power Apps erlaubt sogar die leichte Erstellung spezieller Anwendungen für Desktop und Smartphone. Zudem biete Microsoft mit der Supply Chain Platform fortgeschrittene Funktionen für Unternehmen an, die mit weit verzweigten Lieferketten arbeiten.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz reiht sich ein in eine Vielzahl von neuen Pflichten und Richtlinien, die den deutschen Mittelstand im Moment beschäftigt. Zum Beispiel hat die Informationssicherheits-Richtlinie NIS-2 das Potential, eine ebenso große Lieferkettenreaktion auszulösen. Denn wie beim LkSG müssen hier nicht nur Unternehmen handeln, die unmittelbar betroffen sind, sondern auch jene, die für eine Partnerschaft mit größeren Unternehmen bestimmte Zertifikate nachweisen und Pflichten erfüllen müssen. Zudem steht die E-Rechnungspflicht auf dem Plan – früher oder später betrifft sie den gesamten B2B-Bereich. Und nicht zuletzt wird die EU-weite Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie CSRD kommen, die noch einmal Bewegung in das Lieferkettengesetz bringen könnte.
Florian Malz
Account Manager TRADE.connect